Änderungen von S03 zu S03NEU
| Ursprüngliche Version: | S03 |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 05/31/2020, 18:20 |
| Neue Version: | S03NEU |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 10/13/2020, 15:34 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 8:
Die LDK möge beschließenPsychische Krankheiten können wesentlich erfolgreicher behandelt werden, je eher eine korrekte Diagnose und an den Landesvorstand weiterleiten, dassTherapie stattfindet. Daher soll zukünftig an jeder Schule mindestens einmal jährlich über psychische Krankheiten aufgeklärt und auf Hilfsangebote hingewiesen werden soll. Dies soll in Form eines Seminar-/Workshop-Tages stattfinden, an welchem der normale Unterricht entfällt. Zusätzlich sollen die Schulen verpflichtet werden, einmal pro Schullaufbahn jedes*jeder Schüler*in einen einwöchigen fächerverbindenden Unterricht durchzuführen, in welchem die Themen Psyche und psychische Erkrankungen und Störungen genau behandelt werden. Die konkrete Ausarbeitung obliegt der Schule, beziehungsweise den Beratungslehrer*innen. Seminar-/Workshop-Tag und der fächerverbindende Unterricht sollen hierbei durch psychologisch geschultes Personal stattfinden(beispielsweise Sozialarbeiter*innen, Streetworker*innen) und außerschulische Projekte/Organisationen (unter anderem MindMatter, Telefonseelsorge) unterstützt werden.[Leerzeichen]
Zusätzlich sollen Hilfsangebote sollten beispielsweise Einzelgespräche,an jeder Schule durch die Beratungslehrer*innen erstellt werden, beispielsweise in Form von Einzelgesprächen, Vermittlung an Therapeut*innen und andere Hilfsstellen oder Begleitung bei Gesprächen mit Eltern/Ärzt*innen darstellen. Auch bei Elternabenden sollte regelmäßig über diese Themen informiert und persönliche Beratung für die Erziehungsberechtigten angeboten werden.
Des Weiteren sollten auch Lehrer*innen und vor allem Beratungslehrer*innen bezüglich psychischen Erkrankungen aufgeklärt werden, um psychische Veränderungen eines*einer Schüler*in frühzeitig und korrekt zu erkennen und eine Mittelsperson und Vermittler*in zwischen den Schüler*innen, ihren Eltern, Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder potentiell auch Therapeut*innen zu sein. Da Beratungslehrer*innen Vertrauenspersonen für Schüler*innen sein sollten, sollen jene Beratungslehrer*innen in der Schule basisdemokratisch von den Schüler*innen gewählt werden. Zur besseren Arbeit dieser Beratungslehrer*innen soll der Freistaat Sachsen das Ziel verfolgen, an jeder Schule Schulsozialarbeiter*innen, wenn möglich auch Schulpsycholog*innen, einzustellen, welche die Beratungslehrer*innen unterstützen.
