Veranstaltung: | Digitales LDK-Festival 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.W - Wirtschaft/Verkehr/Umwelt |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0 |
Beschluss durch: | Juso-Landesvorstand |
Beschlossen am: | 09/28/2020 |
Basierend auf: | W02NEU: Fix it yourself – Reparatur muss für jede*n möglich sein |
Fix it yourself – Reparatur muss für jede*n möglich sein
Beschlusstext
Die Technik hat in den letzten Jahren Quantensprünge gemacht, mit der
Entwicklung hat sich aber auch ein sehr erschreckender Trend abgezeichnet:
Hersteller*innen versuchen durch verschiedenste Tricks nicht nur Verbauer*innen,
sondern sogar auch freie Werkstätten an einer eigenständigen Reparatur ihrer
Geräte aktiv zu hindern.
Somit ist nur noch der Rückgriff auf die herstellereigenen Reparatur-Services –
verbunden mit überhöhten und intransparenten Preissystemen – oder der Neukauf
des Geräts verbunden. Über die Herstellergarantie hinaus muss eine entsprechende
Reparaturgarantie gelten, die einen deutlich größeren Zeitraum abdeckt. Für
diesen Zeitraum müssen alle Verschleiß- und Verbrauchsteile herstellerseitig
vorgehalten und mit die Verwendung durch ein entsprechendes Reparaturhandbuch
erläutert werden. Der konkrete Zeitraum ist dabei gerätabhängig. Eine
selbstständig durchgeführte Reparatur muss grundsätzlich erlaubt sein, ohne die
Garantie zu verletzen.Um diese zu gewährleisten ist auf folgendes zu Achten:
Das Gerät muss auf seiner Verpackung sichtbar nach EN 45554 kategorisiert werden
Im Sinne von EN 45554 muss das Gerät:
- mit Umfassenden Informationen zur Reparation ausgestattet sein (A.1.9
Klasse A)
- mit einfachen Werkzeugen reparierbar sein (A.1.4 Klasse A)
- und Befestigungselemente müssen nach A.1.3 Klasse A wiederverwendbar sein
oder in begründeten Ausnahmefällen nach Klasse B nur entfernbar
- weiterhin ist:
- das sog "Pairing" von Bauteilen an das Gerät verboten
- sollen die Bauteile welche am häufigsten Verschleißen/am häufigsten
kaputtgehen am Gerät in maximal 5 Reparaturschritten vom Gerät
hindernisfrei entfernt sein
- Kabel sind nicht zu verlöten sondern weitestgehend mit einfachen
Clipverbindungen zu befestigen
Vorsätzliche Unreparierbarkeit ist zu verbieten.
Begründung
Während vor beispielsweise 38 Jahren Technik noch recht einfach zu reparieren war ist dies heuer oft nicht mehr der Fall. Oft aus wirtschaftlichen Gründen bauen Firmen Geräte oft so, dass sie nicht mehr auseinandernehmbar sindm dies hat aber bei Fehlfunktion oft gravierende Folgen: Benutzer*innen greifen oft zu neuen Geräten anstatt ihre alten zu reparieren. Dies ist nicht nur umweltschädlich sondern für die Kund*in oft auch teurer als eine Reparatur Wir wollen dies ändern: unsere Maßnahmen greifen an Punkten, welche es Laien verhindern eine Eigenreparatur durchzuführen oder es sogar nur den Hersteller*innen die Reparatur ermöglichen. Der Antrag steht somit nicht nur im Sinne des Umweltschutzes indem er es ermöglicht, dass Endkund*innen ihre Geräte länger benutzen können und seltener neue kaufen, sondern auch im Sinne des Verbraucherschutzes und der gesamtwirtschaftlichen Effizienz.