Veranstaltung: | Digitales LDK-Festival 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.W - Wirtschaft/Verkehr/Umwelt |
Antragsteller*in: | Jusos Chemnitz |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05/29/2020, 11:27 |
W05: Gewerkschaften in Unternehmen sichtbar machen
Antragstext
Der Landesvorstand der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag
der SPD Sachsen weiterleiten, mit dem Ziel der Weiterleitung an die SPD-
Bundestagsfraktion:
Vor allem in den neuen Bundesländern ist die Mitgliederzahl von
Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften gering und dementsprechend auch die
tarifliche Bindung in vielen Unternehmen nicht vorhanden - das muss geändert
werden. Deshalb sollen Gewerkschaften ein Anrecht darauf haben, mindestens
jährlich in Berufsschulen und Unternehmen mit mehr als 5 Arbeitnehmer*innen über
Arbeitsrechte und Mitbestimmung zu informieren. Dies sollte zur regulären
Arbeits- und Unterrichtszeit stattfinden sowie unter Beachtung von Diskretion
gegenüber der Geschäftsleitung. Ziel ist es, dass sich Angestellte und
Arbeiter*innen stärker organisieren und über ihre eigenen Rechte aufgeklärt
werden.
Begründung
Betriebliche Mitbestimmung ist für Arbeitnehmer*innen ein wichtiges Instrument, um ihren Arbeitsalltag positiv zu gestalten. Damit möglichst viele Angestellte und Arbeiter*innen von ihren Arbeitsrechten Gebrauch machen und sich innerbetrieblich sowie in Gewerkschaften organisieren, ist Aufklärungsarbeit nötig. Immer wieder werden arbeitende Menschen von ihrer Unternehmensführung unter Druck gesetzt und befürchten negative Auswirkungen auf ihre Arbeitsstelle, wenn sie sich in Gewerkschaften organisieren oder Betriebsräte gründen. Diese Ängste sind nachvollziehbar, aber können mit Aufklärungsarbeit genommen werden.
Mit Hinblick auf den schlechten Organisationsgrad von Arbeitnehmer*innen [1] und der sinkenden Anzahl von Gewerkschaftsmitgliedern (DGB: 1994 ca. 10 Mio.; 2018 ca. 6 Mio.) [2] ist die Unterstützung von Arbeitnehmer*innenverbände ein wichtiges arbeitspolitisches Ziel. Vor allem in Ostdeutschland ist eine Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechte und Gewerkschaften ein erster Schritt, um die Tarifbindung zu verbessern. In Deutschland hatten 2018 ca. 73% der Betriebe keinen Tarifvertrag und in Ostdeutschland waren es mit 80% sogar noch mehr. [3]
Da vor allem in kleineren Unternehmen keine Tarifbindung stattfindet, ist es umso wichtiger, dass auch kleinere Betriebe von dieser Maßnahme betroffen sind. Da 5 Beschäftigte mindestens nötig sind, um einen Betriebsrat zu gründen, ist das der angegebene Vorschlag.
Um den Niedriglohnsektor in Deutschland zu verringern und eine gute Arbeit für alle zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Mitgliedschaft in Gewerkschaften wieder eine Selbstverständlichkeit wird. Dazu benötigt es Aufklärung und Präsenz von Gewerkschaften in Unternehmen und Berufsschulen.