Veranstaltung: | Digitales LDK-Festival 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.O - Organisation/Verbandsleben |
Antragsteller*in: | Jusos Lausitz |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 1 |
Beschlossen am: | 09/28/2020 |
Eingereicht: | 05/31/2020, 18:16 |
O01: Stärkung der ländlichen Unterbezirke - Quote 2.0
Antragstext
Die LDK möge beschließen, die Richtlinien der Jusos Sachsen zu ändern. Der § 5
Abs. 2 soll wie folgt lauten:
„Die Landesdelegiertenkonferenz setzt sich aus Delegierten zusammen. Jeder
Unterbezirk erhält fünf Grundmandate. Die übrigen Mandate werden entsprechend
der Zahl der SPD-Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres sowie der
Juso-Unterstützer und –Unterstützerinnen durch folgendes Verfahren ermittelt:
Für jeden Mitgliederanteil eines Unterbezirks in Höhe von 5 von Hundert der
Gesamtmitgliederanzahl des Landesverbandes erhält der jeweilige Unterbezirk ein
weiteres Mandat. Die Delegierten sind mindestens aller zwei Jahre auf einer
Unterbezirkskonferenz zu wählen. Zusätzlich erhält jede vom Landesvorstand
ordentlich anerkannte Projektgruppe ein Grundmandat, die Delegierten sind
mindestens aller zwei Jahre auf einer Mitgliederversammlung zu wählen.
Delegierte sind dem Landesverband spätestens zur Antragsfrist zu melden.“
Begründung
Die großen Städte Leipzig und Dresden sowie Chemnitz stellen sachsenweit ein großes Übergewicht dar, welches vor allem in Bezug auf Delegierten- und Mitgliederzahlen deutlich wird. So stellen die drei Städte in Bezug auf die EinwohnerInnen der entsprechenden Regionen rund ein Drittel dar, hingegen ihre Mandate für die Landesdeligiertenkonferenzen fast die Hälfte der Delegierten einer Konferenz ausmachen. Und damit auch die Hälfte der Stimmen. Gerade in Bezug auf die ländlichen Unterbezirke, die in ihrem Dasein die restliche Bevölkerung darstellen, halten wir diese “Verzerrung” für ungerecht bzw. nicht gerechtfertigt.
Die Ableitung der Mandate je Unterbezirk hinsichtlich der MitgliederInnen der jeweiligen Unterbezirke halten wir zwar im Grunde für sinnvoll, jedoch muss unserer Meinung nach auch eine adäquate Repräsentation der Bevölkerung erfolgen, denn: Wir denken, die Beschlüsse der LDK sollte im Kontext eines gesamtgesellschaftlichen Interesses stehen. Dessen sind wir überzeugt. Deshalb darf unserer Perspektive nach eine Verzerrung der Deligiertenzahl zu Ungunsten der ländlichen Bezirke, wie sich bei den letzten LDK’s von Bestand war, nicht weiter stattfinden. Das Stimmengewicht folglich von der gesellschaftlichen Mehrheit der ländlichen Gebiete auf die städtischen zu transferieren halten wir für undemokratisch und engerecht.
Um dies zu beheben, streben wir als Jusos Lausitz eine Quotierung der Delegierten an, in der die Mitgliederzahlen der einzelnen Unterbezirke sowie die gesellschaftlichen Verhältnisse angemessene Beachtung finden.
Diese Quote 2.0 wird analog zur Quotierung der gleichberechtigten Abbildung von Geschlechtern in Verbandsgremien verwendet. Schließlich gibt es mehr männliche als weibliche Mitglieder bei den Jusos Sachsen, dennoch wird zur gerechten Geschlechterabbildung in Gremien (z.B. Vorstand oder Delegiertenplätze zum BuKo) die Auswahl der Personen quotiert. Diese Quotierung soll – wenn auch in abgeschwächter Form – nun auch bei der Berücksichtigung der Verbandsmitglieder zumindest bei der Anzahl der Delegierten zur LDK angewandt werden.
Es wird daher empfohlen, die Richtlinien für die Delegiertenbestimmung zur LDK in folgenden Punkten zu ändern:
Erhöhung der Grundmandate auf 5 Mandate für jeden UB,
pro 5 % Mitgliederanteil des UB vom Landesverband je ein weiteres Mandat,
Verfahren der Mandatsermittlung der JHG und Schüler*innen bleibt unberührt.
Beispiel 1: UB SV Leipzig (661 von 1616 Mitgliedern)
à Grundmandate: 5
à 661 geteilt durch 1616 = 0,4090 (entspricht rund 40,9 % der Mitglieder des LV)
à 40,9 % geteilt durch 5 % = 8,18 à entspricht 8 weitere Mandate
à UB SV Leipzig entsendet 13 Mandate zur LDK.
Beispiel 2: UB Chemnitz (85 von 1616 Mitgliedern)
à Grundmandate: 5
à 85 geteilt durch 1616 = 0,0526 (entspricht rund 5,26 % der Mitglieder des LV)
à 5,26 % geteilt durch 5% = 1,05 à entspricht 1 weiteres Mandat
à UB Chemnitz entsendet 6 Mandate zur LDK.
Beispiel 3: UB Lausitz (38 von 1616 Mitgliedern)
à Grundmandate: 5
à 38 geteilt durch 1616 = 0,0235 (entspricht rund 2,35 % der Mitglieder des LV)
à 2,35 % geteilt durch 5% = 0,47 à entspricht kein weiteres Mandat
à UB Lausitz entsendet 5 Mandate zur LDK.
Nach diesem Verfahren würden die Großstädte Leipzig, Chemnitz und Dresden ca. ein Drittel der Delegierten stellen. Passend zur Bevölkerungszahl in Sachsen. Das Verfahren ist angelehnt an die Ermittlung der Delegiertenmandate der Bundesausschüsse 2018.