Änderungen von W02 zu W02NEU
Ursprüngliche Version: | W02 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 00/00/0000, 00:00 |
Neue Version: | W02NEU |
---|---|
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 06/29/2020, 10:34 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 6 bis 59:
Entwicklung hat sich aber auch ein sehr erschreckender Trend abgezeichnet: Hersteller*innen versuchen durch verschiedenste Tricks nicht nur Verbrauer*innen sondern sogar auch freie Werkstätten auszusperren. Sie geben Verbrauer*innen nur zwei Möglichkeiten: entweder sie schicken Geräte wie Haushaltsgeräte, Handys oder Laptops in die Hersteller*inneneigene Reperaturzentrale welche diese zu überdimensionalen Preisen intransparent reparieren oder die Verbraucher*innen müssen sich ein neues Gerät kaufen. Damit muss Schluss sein! Wir fordern mit folgendem Maßnahmenkatalog:Verbauer*innen, sondern sogar auch freie Werkstätten an einer eigenständigen Reparatur ihrer Geräte aktiv zu hindern.
- das zwingende Anbieten eines Reparaturhandbuchs für jedes zum verkauf stehende Elektrogerät
- spezifisch für Handys und Tablets
- den Zwang zu einem Display-first Design , d.h. das Display ist als erstes Teil in 1-2 Arbeitsschritten auszubauen, direkt danach muss in 1-2 weiteren Handlungsschritten der Akku aus dem Gerät entfernbar sein, sodass die häufigsten Reparaturgründe ein zersprungenes Display und ein kaputter Akku in wenigen Minuten ausgetauscht werden können. Kabel zur Displayseite müssen sich alle an einer Geräteseite befinden.
- Das Display ist mit 1-2 Schrauben und bei wasserfesten Handys mit einem Dichtring zu befestigen. Komplettverklebte Displays sind nichtzulässig, da diese den Vorgang der Reparatur erschweren und die Gefahr bieten, dass das Display während der Reparatur Schaden nimmt.
- Spezifisch für Laptops und Desktopgerät:
- RAM, CPU, Grafikchip, Netzwerkchip und Speicher dürfen nicht verlötet sein, sondern müssen vom Laien austauschbar sein, ohne die Garantiebestimmungen zu verletzen. RAM, Netzwerkchip und Speicher dürfen nicht proprietär sein oder mit proprietären Steckern verbunden sein.
- Akkumulatoren müssen entweder mit Schrauben oder Klebestreifen mit „Pull-Tabs“ befestigt werden. Die Pull-Tabs dürfen während des Entfernvorganges nicht reißen.
- Akkumulatoren müssen leicht entfernbar sein, um Austausch und Recycling zu ermöglichen. Ein Einbauen an unzugänglichen Stellen oder Verkleben mit nichtlöslichen Kleber ist unzulässig. Ein Austausch ohne Beschädigung des Geräts muss auch für Laien möglich sein.
- Alle Bauteile werden mit Clip-Kabeln/Steckverbindungen im Gerät miteinander verbunden verlötete Bauteile sind unzulässig
- Proprietäre Schraubentypen werden verboten, die einzig Zulässigen Schraubenköpfe besitzen den Typ „Philips“, „Pozidriv“, „Torx-T“ oder „Torx-T-Security“
- Hersteller*innen müssen alle Bestandteile des Geräts als Ersatzteile anbieten, Der Gesamtwert der Ersatzteile darf den Gesamtwert des Gerätes nicht überschreiten
- Das Pairing von Bauteilen mit dem Gerät ist Unzulässig. Beim Austauschen von Bauteilen muss das neue Bauteil alle Funktionen des alten ohne Pairing erfüllen.
- Bei Geräten müssen alle externen Steckverbindungen wie USB-, Klinke- oder Stromstecker einzeln Austauschbar sein. Dies gilt auch für alle Knöpfe.
- Keinerlei Bauteile dürfen im Gerät miteinander verklebt sein.
- Alle Bauteile müssen im Geräte so einfach wie möglich erreichbar sein
- Für externe Steckverbindungen werden Europaweite Standards geschaffen
- Gehäuse müssen für sich allein stehen, es dürfen keine Bauteile an es geklebt werden, davon ausgenommen sind mit „Pull-Tabs“ befestigte Akkumulatoren und Bauteile für kontaktloses Laden.
Somit ist nur noch der Rückgriff auf die herstellereigenen Reparatur-Services – verbunden mit überhöhten und intransparenten Preissystemen – oder der Neukauf des Geräts verbunden. Über die Herstellergarantie hinaus muss eine entsprechende Reparaturgarantie gelten, die einen deutlich größeren Zeitraum abdeckt. Für diesen Zeitraum müssen alle Verschleiß- und Verbrauchsteile herstellerseitig vorgehalten und mit die Verwendung durch ein entsprechendes Reparaturhandbuch erläutert werden. Der konkrete Zeitraum ist dabei gerätabhängig. Eine selbstständig durchgeführte Reparatur muss grundsätzlich erlaubt sein, ohne die Garantie zu verletzen.Um diese zu gewährleisten ist auf folgendes zu Achten:
Das Gerät muss auf seiner Verpackung sichtbar nach EN 45554 kategorisiert werden
Im Sinne von EN 45554 muss das Gerät:
- mit Umfassenden Informationen zur Reparation ausgestattet sein (A.1.9 Klasse A)
- mit einfachen Werkzeugen reparierbar sein (A.1.4 Klasse A)
- und Befestigungselemente müssen nach A.1.3 Klasse A wiederverwendbar sein oder in begründeten Ausnahmefällen nach Klasse B nur entfernbar
- weiterhin ist:
- das sog "Pairing" von Bauteilen an das Gerät verboten
- sollen die Bauteile welche am häufigsten Verschleißen/am häufigsten kaputtgehen am Gerät in maximal 5 Reparaturschritten vom Gerät hindernisfrei entfernt sein
- Kabel sind nicht zu verlöten sondern weitestgehend mit einfachen Clipverbindungen zu befestigen
Vorsätzliche Unreparierbarkeit ist zu verbieten.
Begründung
Nach Zeile 59 einfügen:
Während vor beispielsweise 38 Jahren Technik noch recht einfach zu reparieren war ist dies heuer oft nicht mehr der Fall. Oft aus wirtschaftlichen Gründen bauen Firmen Geräte oft so, dass sie nicht mehr auseinandernehmbar sindm dies hat aber bei Fehlfunktion oft gravierende Folgen: Benutzer*innen greifen oft zu neuen Geräten anstatt ihre alten zu reparieren. Dies ist nicht nur umweltschädlich sondern für die Kund*in oft auch teurer als eine Reparatur Wir wollen dies ändern: unsere Maßnahmen greifen an Punkten, welche es Laien verhindern eine Eigenreparatur durchzuführen oder es sogar nur den Hersteller*innen die Reparatur ermöglichen. Der Antrag steht somit nicht nur im Sinne des Umweltschutzes indem er es ermöglicht, dass Endkund*innen ihre Geräte länger benutzen können und seltener neue kaufen, sondern auch im Sinne des Verbraucherschutzes und der gesamtwirtschaftlichen Effizienz.