Veranstaltung: | Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. ggf. Beratung von Änderungen der Richtlinie der Jusos Sachsen |
Status: | Beschluss ((55|18|6)) |
Beschluss durch: | Jusos Zwickau |
Antrag zur Änderung der Richtlinien der Jusos Sachsen
Beschlusstext
Die Richtlinien der Jusos Sachsen werden im § 11 wie folgt geändert:
Ersetze § 11 (3) durch:
§ 11
(3) Frauen und Männer müssen als Mitglieder eines Vorstandes oder der zu
wählenden Delegationen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein. Sind zwei
Vorsitzende oder Sprecher:innen zu wählen, muss davon mindestens eine Frau sein.
Die Quotierung bezieht sich jeweils auf das gesamte Mehrpersonengremium.
Kandidieren Vertreter:innen des unterrepräsentierten Geschlechts nicht in
ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts
zum Zuge.
Begründung
erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Jusos Dresden, Abgelehnt)