Veranstaltung: | Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3 Beschluss der Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Jusos Sachsen (dort beschlossen am: 01/25/2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03/01/2023, 11:37 |
A2: Geschäftsordnung
Antragstext
1. Eröffnung und Konstituierung
Ein:e Beauftragte:r des Landesvorstands (LaVo) eröffnet die
Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und leitet die Wahl des vom LaVo
vorgeschlagenen Präsidiums. Das gewählte Präsidium leitet die Sitzung.
Die LDK beschließt die Tagesordnung (TO) sowie die Geschäftsordnung (GO).
Die LDK wählt eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK). Der Bericht
der MPZK wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebracht.
2. Stimmberechtigte, Beschlussfähigkeit
Stimmberechtigt auf der LDK sind, gemäß der Richtlinien der Jusos Sachsen,
alle von den Unterbezirken gewählten Delegierte. Der LaVo kann beratende
Teilnehmer:innen, sowie Gäste und Sachverständige einladen.
Die LDK ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten
Delegierten anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird angenommen, solange
bis sie von einem Mitglied angezweifelt wird und die Beschlussunfähigkeit
festgestellt wurde.
2a. Besondere Anwendungsregelung im Kollisionsfall
Die Regelungen dieser GO sowie der Richtlinien der Jusos Sachsen werden nur
insoweit angewendet, wie sie nicht den Statuten der SPD und des SPD-
Landesverbandes Sachsen widersprechen.
3. Tagesordnung, Verhandlungsgegenstand, Anträge
Verhandlungsgegenstand sind die auf der TO angeführte Tagesordnungspunkte
(TOPs), Anträge, Änderungsanträge (ÄAs), Initiativanträge (IAs) und
Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge).
Anträge können bis zum 18.03.2023, 24:00 Uhr eingereicht werden.
ÄAs können bis zum 14.04.2023, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Initiativanträge sind Anträge, die sich inhaltlich mit solchen wichtigen
Themen befassen, deren politische, gesellschaftliche oder verbandsbezogene
Relevanz sich erst nach dem Ablauf der Antragsfrist (Buchstabe b))
herausgestellte (Initiativcharakter). Sie sind bis zum 15.04.2023, 12:00
Uhr einzureichen und werden nur behandelt, wenn sie von mindestens zehn
Delegierten schriftlich, unter Nennung ihres Namens und Leistung ihrer
Unterschrift unterstützt werden. Die formalen Voraussetzungen prüft das
Präsidium. Über den Initiativcharakter wird im Zweifel abgestimmt.
Die Einreichung von Anträgen, ÄAs und IAs (Buchstaben b) bis d)) erfolgt
im Antragstool.
GO-Anträge können mündlich gestellt und begründet werden. Der:Die
Antragsteller:in erhält außerhalb der Reihenfolge das Wort. Die Redezeit
beträgt höchstens drei Minuten. Die Abstimmung über GO-Anträge erfolgt
nach maximal je einer Pro- und Contrarede. GO-Anträge ohne Gegenrede
gelten als angenommen. GO-Anträge, die die Redeliste berühren, werden erst
nach Verlesen der Redeliste zur Abstimmung gestellt.
GO-Anträge können u.a. sein:
Vertagung des Verhandlungsgegenstandes oder der Sitzung,
Absetzung des Verhandlungsgegenstandes von der TO,
Verlangen nach Personaldebatte,
erneute Abstimmung,
Schluss der Debatte,
Schluss der Redeliste,
Festlegung der Redezeiten,
Überweisung an die nächste LDK, den LA oder den LaVo.
Auf Wunsch der Mehrheit der Teilnehmer:innen können auf der Sitzung
Geschlechterplena angeboten werden, wobei 50% vom antragsstellenden
Geschlecht sein müssen. Diese finden nach Möglichkeit in zwei
verschiedenen Räumen statt; für Menschen, die sich nicht eindeutig
männlich oder weiblich lesen (hier unter dem Begriff queer
zusammengefasst), werden nach Wunsch weitere Räume angeboten.
4. Abstimmung, Beschlussfassung
Die vorliegenden Anträge werden in thematischen Blöcken aufgerufen, für
die ein festes Zeitbudget gilt. Anträge, die innerhalb der für den
jeweiligen Block festgelegten Zeit nicht behandelt werden, werden direkt
an den Landesausschuss überwiesen.
Vor der Abstimmung wird der Abstimmungsinhalt von der Sitzungsleitung
genau formuliert.
Vor der Abstimmung über einen Antrag ist über ÄAs abzustimmen.
Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Hochhalten der Stimmkarten. Auf
Verlangen des Präsidiums oder eines:einer Delegierten muss das
Stimmergebnis ausgezählt werden.
Abstimmungen sind offen. Auf Verlangen von zehn Delegierten muss geheim
abgestimmt werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nichts anderes
festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Beschlüsse über Richtlinienanträge werden mit 2/3 Mehrheit gefasst.
Anträge, die einmal abgestimmt worden sind, können auf derselben Sitzung
nicht noch einmal zur Abstimmung gebracht werden.
5. Redeordnung
Die Redezeit der Diskussionsredner:innen beträgt maximal drei Minuten. Sie
kann auf Beschluss der LDK für einzelne Tagesordnungspunkte geändert
werden.
Wortmeldungen der Diskussionsredner:innen sind schriftlich beim Präsidium
einzureichen.
Rederecht besitzen generell alle Jusos sowie geladene Gäste.
Außerhalb der Reihe erhalten das Wort:
Redner:innen zur GO,
von der LDK gerufene Redner:innen,
Einbringer:innen von Anträgen,
Kandidat:innen während ihrer Vorstellung.
Das Rederecht erhalten abwechselnd Frauen und Männer. Sollte kein:e
Redner:in des einen Geschlechts auf der Redeliste stehen, dürfen noch zwei
Vertreter:innen des anderen Geschlechts reden, bevor die Redeliste
geschlossen wird. Redner:innen, die sich zum jeweiligen TOP oder Antrag
noch nicht zu Wort gemeldet haben, erhalten Vorrang (hart quotiertes
Erstrederecht).
Die Redeliste ist für alle Teilnehmer:innen sichtbar zu visualisieren.
Persönliche Erklärungen sind nur nach Beendigung der Behandlung eines
Antrages oder TOPs möglich.
6. Wahlen und Nominierungen
Für alle auf der Sitzung vorzunehmenden Wahlen gelten die Bestimmungen der
Wahlordnung im Organisationsstatut der SPD, des Statutes der SPD Sachsen
und der Richtlinien der Jusos Sachsen.
Die Einreichung von Kandidaturen erfolgt im Antragstool. Ist die LDK
konstituiert, können Kandidaturen auch beim Präsidium eingereicht werden.
Das Präsidium legt eine verbindliche Frist für Wahlvorschläge fest. Diese
Frist wird zu Beginn der LDK bekannt gegeben.
Nominierungen werden in offener Abstimmung durchgeführt.
7. Protokolle
Das Protokoll umfasst die Zahl der festgestellten Stimmberechtigten, sowie
alle Abstimmungs- und Wahlergebnisse zu den einzelnen Beschlussvorlagen,
Anträgen und Kandidaturen. Alle Beschlussvorlagen, Anträge und
Änderungsanträge sind dem Protokoll anzuhängen.
Bei Abstimmungen wird das Stimmergebnis und auf Antrag das genaue
Stimmenverhältnis festgehalten.
8. Weitere Festlegungen, Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung
Während der LDK ist auf dem Konferenzgelände das Konsumieren von Alkohol
und Tabak sowie das Telefonieren verboten.
Die LDK ist öffentlich.
Über Zweifel in der Auslegung der GO entscheidet das Präsidium.
Die GO tritt mit Beschluss durch die LDK auf Dauer der Konferenz in Kraft.
Sie kann nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden.