Veranstaltung: | Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 6.1 Anträge |
Antragsteller*in: | Jusos Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jusos Görlitz, Jusos Mittelsachsen, Jusos Nordsachsen, Jusos Lausitz (dort beschlossen am: 03/11/2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03/13/2023, 15:35 |
A14: Menschen mit Behinderung sind keine billigen Arbeitskräfte
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und über den
Landesparteitag der SPD Sachsen, den Juso-Bundeskongress sowie den SPD-
Bundesparteitag an die SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten:
Menschen mit Behinderung müssen unabhängig von ihren Rentenansprüchen
Mindestlohn bekommen!
Begründung
Bis jetzt ist es immer noch so, dass Menschen mit Behinderungen vom Mindestlohn ausgeschlossen werden. „Laut einer Statistik der BAG WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen) erhielten im Jahr 2020 Beschäftigte mit Behinderung ein durchschnittliches monatliches Entgelt von 211 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem Arbeitsförderungsgeld und dem Grund- und Steigerungsbetrag zusammen. Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt laut Geschäftsführerin Kathrin Völker in den Werkstätten bei ungefähr 36 Stunden pro Woche. Das entspricht einem Stundenlohn von ungefähr 1,46 Euro pro Stunde. Aufgrund dessen muss die Gesetzgebung geändert werden.“[1] Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können und dürfen nicht noch gezwungen sein, Unterstützung vom Staat beantragen zu müssen. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Die derzeitige Gesetzgebung ist mit der UN-Menschenrechtskonvention nicht vereinbar und muss schleunigst geändert werden.
Quellen
[1] DLF: „Klare Menschenrechtsverletzung“ – warum bekommen behinderte Menschen in Werkstätten keinen Mindestlohn?