Veranstaltung: | Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 6.1 Anträge |
Antragsteller*in: | Jusos Mittelsachsen (dort beschlossen am: 10/19/2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03/08/2023, 18:20 |
A10: Schluss mit dem Totalausschluss – Mindestlohn für Jugendliche unter 18
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und über den
Landesparteitag der SPD Sachsen und den SPD-Bundesparteitag an die SPD-Fraktion
im Deutschen Bundestag weiterleiten:
Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Bundestag sollen sich dafür einsetzen, dass
das Mindestlohngesetz (MiLoG) wie folgt geändert wird:
Abschnitt 4 § 22 Absatz 2 „Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des
Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht
als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.“ ist zu
streichen.
Begründung
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gelten im Sinne des Mindestlohngesetzes nicht als Arbeitnehmer und sind deshalb pauschal vom Mindestlohn ausgenommen. Trotzdem leisten viele Jugendliche die gleiche geistig und körperlich anstrengende Arbeit wie Erwachsene, sei es zum Beispiel im Einsatz als Erntehelfer*innen, als Aushilfskellner*innen oder im Supermarkt als Kassierer*innen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht mit dem § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vereinbar, wonach Benachteiligungen aufgrund des Alters verhindert und beseitigt werden sollen. Zudem werden in bestimmten Branchen die Stellen vermehrt mit Jugendlichen besetzt, um den Mindestlohn umgehen zu können. Diese werden dann ausgetauscht, sobald der Mindestlohn gezahlt werden müsste. Dieses Vorgehen kann zum Beispiel in Dänemark beobachtet werden. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Ausnahmeregelung beim Mindestlohn mit der Annahme, dass Jugendliche bei einem ordentlichen Bruttomonatsgehalt (ab 01.07.22: 1 811,33 €, ab 01.10.22: 2080,00 €) durch den Mindestlohn komplett auf ihre Ausbildung verzichten würden und lieber ungelernt Mindestlohn-Jobs nachgehen. Gründe für die prekäre Situation der Jugend liegen aber vielmehr in der Tatsache, dass es noch immer zu wenig und zu schlecht bezahlte Ausbildungsplätze gibt und keine Ausbildungsplatzgarantie gegeben wird. Der Mindestlohn verbessert schon jetzt die Einkommenssituation von Millionen Menschen in diesem Land. Ein Totalausschluss von Jugendlichen ohne Ausbildungsabschluss entbehrt jeder Grundlage.
Quellen (Zugriff vom 16.08.22, 12:00 Uhr):