Veranstaltung: | Digitales LDK-Festival 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 0.B - Bildung |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | JSAG Sachsen, Juso-Landesvorstand |
Beschlossen am: | 09/28/2020 |
Basierend auf: | B12: Schüler*innen aller Schulen vereinigt euch! |
Schüler*innen aller Schulen vereinigt euch!
Beschlusstext
Die Landtagsfraktion der SPD setzt sich für die Stärkung der
Beteiligungsmöglichkeiten an jeglichen sächsischen Schulen ein. Hierfür wird
auch die Änderung bestehender Gesetze und Verordnungen in Betracht gezogen.
Folgende Punkte sind konkrete Maßnahmen zur Stärkung der
Schüler*innenmitwirkung:
In der Schulkonferenz müssen die Mitglieder mindestens zur Hälfte
Schüler*innen sein und der stellvertretende Vorsitz wird durch den*die
Schüler*innensprecher*in ausgeübt. Im Weiteren muss sichergestellt sein,
dass alle Statusgruppen geschlechterparitätisch zusammengesetzt sind. Die
Größe der Schulkonferenz wird durch die Geschäftsordnung der
Schulkonferenz festgelegt, es müssen ihr jedoch mindestens vier
Schüler*innen angehören,
Einführen der „Schulpetition“: Zu Angelegenheiten des Zusammenlebens an
der Schule dürfen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte,
Eltern/Erziehungsberechtigte, Schüler*innen und Angestellte der Schule)
eine Unterschriftensammlung starten, die innerhalb eines Jahres mindestens
50% der Unterschriften aller Mitglieder der Schulgemeinschaft aufbringen
muss. Hierbei besitzen Eltern/Erziehungsberechtigte zusammen eine Stimme
pro Schüler*in, alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft besitzen
jeweils eine Stimme. Die Schulleitung muss für die Umsetzung der
erfolgreichen „Schulpetitionen” sorgen,
aktive Einbindung der Kreisschüler*innenräte und Stadtschüler*innenräte in
die Kommunalpolitik, beispielsweise durch Beiräte. In Kommunen mit aktiven
Jugendparlamenten erfolgt eine Einbindung der Kreis-
/Stadtschüler*innenräte in das bestehende Jugendparlament/den zugehörigen
Jugendbeirat,
verpflichtende Freihaltung des Stundenplans für Angelegenheiten und
Veranstaltungen der Schüler*innenvertretung, Verpflichtung der
Schulleitung zur Unterstützung der Schüler*innenvertretung, bspw. durch
die Ermutigung zur Teilnahme der Schüler*innen an der
Schüler*innenvertretung oder entsprechende demokratiefördernde Angebote in
Form von regelmäßigen Workshops,
Förderung des politischen Engagements der Schüler*innen durch
Lehrer*innen. Hierfür sollen zukünftig Lehrer*innen differenziert ihre
politischen Meinungen zur Diskussion im gesellschaftswissenschaftlichen
Unterricht (Deutsch, GRW/Gemeinschaftskunde, Geographie, ...)
bereitstellen können,
geschlechtergerechte Sprache für alle Begriffe im Rahmen der
Schüler*innenvertretung (Beispiel: Schüler*innenrat),
Die Funktion des*der Vertrauenslehrer*in wird durch sogenannte
"Schüler*innenratsberate*in(nen)" ersetzt, welche extern zugezogen werden.
Diese sollten Sozialpädagog*innen sein. Zudem sollen die
Beratungslehrer*innen der Schulen im Sprachgebrauch zu
Vertrauenslehrer*innen umbenannt werden,
zukünftig sollen alle Klassen und Kurse zwei gleichberechtigte, (wenn
möglich) quotiert besetzte Klassen-/Kurssprecher*innen wählen. Zusätzlich
sollen auch zwei gleichberechtigte, geschlechterparitätische
Schüler*innensprecher*innen gewählt werden. Die Vorstände der Kreis-
/Stadtschüler*innenräte und des Landesschüler*innenrats sollen auch
geschlechterparitätisch aufgebaut sein und eine Doppelspitze aus zwei
gleichberechtigten, geschlechterparitätischen Vorsitzenden soll ermöglicht
werden,
- Es soll überprüft werden, in wie fern Schulen der Ausbildung, unter
anderem Berufsschulen und Berufsfachsschulen, welche einen
Schüler*innenrat oder eine andere Interessenvertretung besitzen, an die
bisherige Schüler*innenvertretung angebunden werden können. Angestrebt
wird eine Eingliederung der Schüler*innenvertretung von Schulen der
Ausbildung an die jeweiligen Kreis- und Stadtschüler*innenräte,
- Die Wahlen der schulinternen Schüler*innensprecher*innen sollen
basisdemokratisch stattfinden. Das heißt, dass in den ersten Schulwochen
die Anmeldung der Kandidatur für alle Schüler*innen ermöglicht wird, eine
Wahlkampf-/Vorstellungwoche und anschließend eine Wahl der
Schüler*innensprecher*innen stattfindet, an welcher alle Schüler*innen ein
Stimmrecht besitzen.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen entwickelt die Landtagsfraktion weitere
Konzepte zur Stärkung der Schüler*innenrechte.
Begründung
Schüler*innen verdienen es gehört zu werden! Bis zu zwölf Jahre ihres Lebens verbringen Schüler*innen in der Schule, bei einem Abiturabschluss mit 18 Jahren entspricht das ⅔ ihres bisherigen Lebens. In dieser Zeit entwickelt sich die Schule (gewollt und ungewollt) zu einem wichtigen Ort ihres Lebens. In der Schule wird ihnen beigebracht, wie wichtig Demokratie und politische Teilhabe sind. Es geht darum, Interessen zu vertreten, und das weckt Euphorie und Motivation zur Mitbestimmung. Doch wird diese Motivation zugleich wieder gemildert durch das Wahlalter ab 18. Um Schüler*innen jedoch wieder politisch zu bewegen und zu beteiligen, gibt es die Schüler*innenmitwirkung. Aber diese wirkt wie ein schlechter Versuch, den Schüler*innen Partizipationsmöglichkeiten vorzugaukeln, ohnen ihnen genügend Macht zu geben. Sie wirkt eher wie “Mitbestimmung für Anfänger*innen” als echtes Interesse an den Interessen der Schüler*innen. Leider nicht zu wenige Schulleitungen sind nicht daran interessiert, eine aktive Schüler*innenvertretung zu sehen, denn klar, an dieser Stelle müsste man sich eventuell mit den Interessen der Schüler*innen auseinandersetzen. An anderen Schulen wird der Schüler*innenrat der aktiv daran gehindert, zu arbeiten. Klar, so sieht es nicht an jeder Schule aus, aber es zeigt eine generelle Haltung des Staates (vertreten durch die Schulleitung) und der Schüler*innenvertretung. Und selbst wenn nun an einer Schule eine aktive Schüler*innenvertretung ausgebaut ist, kämpft auch diese mit dem Problem der wenigen Mitgestaltungsmöglichkeiten. Denn hier ist die einzige Beteiligungsmöglichkeit die Schulkonferenz, das höchste Gremium einer Schule und verantwortlich für viele ihrer Angelegenheiten. In diesem Gremium besitzen Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen je vier Sitze. Dass heißt, Schüler*innen besitzen gerade einmal ⅓ der Sitze und keine Durchsetzungkraft gegen die “Erwachsenen”, welche sich nicht zu selten gegen die Position der Schüler*innen stellen, wenn es darauf ankommt. Und dies, obwohl die Entscheidungen der Schulkonferenz vor allem für Schüler*innen relevant sind. Schaut man sich die Ebenen darüber an, sieht es nicht viel anders aus: die Kreis- und Stadtschüler*innenräte besitzen keinerlei Anbindung an die kommunalen Entscheidungsgremien und der Landesschüler*innenrat darf gnädigerweise eine Vertretung für den Landesbildungsrat wählen. Diese Verwehrung von mehr Partizipation führt zu einer gewissen Demotivation für Schüler*innen, welche das Gefühl besitzen, nichts bewirken zu können und nicht gehört zu werden. Deshalb ist eine Stärkung der Schüler*innenmitwirkung von Nöten.