Änderungen von B12 zu B12NEU
Ursprüngliche Version: | B12 |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05/31/2020, 10:14 |
Neue Version: | B12NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 10/13/2020, 15:17 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3 löschen:
Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen und über den Landesparteitag der SPD Sachsen an die SPD-Fraktion im sächsischen Landtag weiterleiten:
Von Zeile 17 bis 21:
der Schule dürfen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte,
ElternEltern/Erziehungsberechtigte, Schüler*innen und Angestellte der Schule) eine Unterschriftensammlung starten, die innerhalb eines Jahres mindestens 50% der Unterschriften aller Mitglieder der Schulgemeinschaft aufbringen muss. Hierbei besitzen Eltern/Erziehungsberechtigte zusammen eine Stimme pro Schüler*in, alle anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft besitzen jeweils eine Stimme. Die Schulleitung muss für die Umsetzung der erfolgreichen
Von Zeile 41 bis 45:
Im Sprachgebrauch soll in Zukunft der*die Vertrauenslehrer*in Schüler*innenratsberater*in heißen und der*die Beratungslehrer*in Vertrauenslehrer*in,
Die Funktion des*der Vertrauenslehrer*in wird durch sogenannte "Schüler*innenratsberate*in(nen)" ersetzt, welche extern zugezogen werden. Diese sollten Sozialpädagog*innen sein. Zudem sollen die Beratungslehrer*innen der Schulen im Sprachgebrauch zu Vertrauenslehrer*innen umbenannt werden,
zukünftig sollen alle Klassen und Kurse zwei gleichberechtigte, (wenn möglich) quotiert besetzte Klassen-/Kurssprecher*innen wählen. Zusätzlich sollen auch zwei gleichberechtigte, geschlechterparitätische Schüler*innensprecher*innen gewählt werden. Die Vorstände der Kreis-/Stadtschüler*innenräte und des Landesschüler*innenrats sollen auch geschlechterparitätisch aufgebaut sein und eine Doppelspitze aus zwei gleichberechtigten, geschlechterparitätischen Vorsitzenden soll ermöglicht werden,
- Es soll überprüft werden, in wie fern Schulen der Ausbildung, unter anderem Berufsschulen und Berufsfachsschulen, welche einen Schüler*innenrat oder eine andere Interessenvertretung besitzen, an die bisherige Schüler*innenvertretung angebunden werden können. Angestrebt wird eine Eingliederung der Schüler*innenvertretung von Schulen der Ausbildung an die jeweiligen Kreis- und Stadtschüler*innenräte,
- Die Wahlen der schulinternen Schüler*innensprecher*innen sollen basisdemokratisch stattfinden. Das heißt, dass in den ersten Schulwochen die Anmeldung der Kandidatur für alle Schüler*innen ermöglicht wird, eine Wahlkampf-/Vorstellungwoche und anschließend eine Wahl der Schüler*innensprecher*innen stattfindet, an welcher alle Schüler*innen ein Stimmrecht besitzen.