Änderungen von D01 zu D01NEU
| Ursprüngliche Version: | D01 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 05/29/2020, 11:34 |
| Neue Version: | D01NEU |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 06/19/2020, 19:10 |
Titel
Antragstext
In Zeile 1 einfügen:
Der Landesvorstand der Jusos Sachsen möge beschließen und an den Landesparteitag der SPD Sachsen weiterleiten:
Von Zeile 35 bis 41:
persönlichen Gemütswelt einzelner Polizeibeamte ist klar, dass die Arbeit als ausführende Gewalt des Staates kein Dauerzustand sein kann. Wir fordern daher eine regelmäßige Rotation zwischen innerem und äußerem Dienst für Polizist*innen in gewaltanwendenden bzw. gewalterfahrenden Einsatzgebieten. Die Rotationszyklen für unterschiedliche Dienstlaufbahnen muss festgelegt und folgend regelmäßig evaluiert werden. eine besondere Belastung darstellt, der auf unterschiedlichen Ebenen begegnet werden muss. Wir fordern daher, dass die Personalausstattung aller Polizeistandorte und Reviere so gestaltet wird, dass genügend Ruhe- und Erholungszeiten nach Einsätzen im Außendienst realisiert werden können, um so möglichen Stresserfahrungen zu begegnen. Gegebenenfalls muss hierfür die Einstellungskorridor für die notwendigen Dienstgrade weiter erhöht werden. Neben einer angemessenen personellen Ausstattung ist es jedoch auch notwendig, dass deeskalative Kommunikationsansätze vermehrt Eingang in den polizeilichen Alltag finden. Diese gilt es im Kontext von Aus- und Weiterbildungen verstärkt zu vermitteln, um so den Beamt*innen Alternativen zur Gewaltanwendung in angespannten Situationen an die Hand zu geben. Es muss während der gesamten Dienstdauer für Beamt*innen klar sein, dass Gewalt die Ultima Ratio darstellt und erst nach einem Scheitern von deeskalativen Lösungsansätzen Anwendung finden darf.Zusätzlich soll eine verpflichtende psychologische Aufarbeitung der im Einsatz erfahrenen Situationen etabliert werden.
Von Zeile 95 bis 99:
- Perspektivisch soll die gewaltausübenden Einsatzgebiete strenger von den friedlichen Einsatzgebieten getrennt sein. Dabei ist zu überprüfen, welche Aufgaben den Ordnungsämtern übertragen werden können. Ziel dessen soll die wahrnehmbare Trennung von gewaltanwendender Polizei und gewaltfreiem Ordnungsamt sein.
- Perspektivisch soll sowohl die Präsenz als auch der Aufgabenbereich der Polizei klarer vom Tätigkeitsfeld und Auftreten anderer staatlicher Institutionen wie dem Ordnungsamt getrennt werden. Denn die zunehmende optische Angleichung der Ordnungsämter und des Polizeivollzugsdienstes führt nur zu Unklarheiten innerhalb der Bevölkerung, mit welchen Beamt*innen man es jeweils zu tun hat und somit zu Unsicherheit und Vertrauensverlust. Sowohl bei den Uniformen als auch Fahrzeugen ist deshalb auf eine erkennbare Trennung zwischen beiden Behörden zu achten. Daneben lassen sich aber einige Aufgabenbereiche, die bisher in Verantwortung der Polizei lagen, auch dem Ordnungsamt übertragen. So wäre es z.B. möglich, Verkehrskontrollen und die Aufnahme von Unfällen und Verkehrsdelikten innerorts von den jeweiligen Ordnungsämtern durchführen zu lassen, da diese auch bereits für den ruhenden, nicht aber den fließenden Verkehr zuständig sind. Die durch die Übertragung gewonnenen Kapazitäten können wiederum für eine notwendige Entlastung der Vollzugspolizei genutzt werden, wodurch sich, wie oben beschrieben, potenzielle Gewaltausbrüche durch die Reduzierung von Überlastung vermeiden lassen. Daneben ermöglicht es den Beamt*innen, sich wieder stärker auf ihre eigentliche Kernkompetenzen wie der Aufklärung und Bekämpfung von Kriminalität zu konzentrieren.
